Die Investition in Bildung ist eine der wichtigsten Investitionen in die Zukunft. Hier möchten wir eine Auswahl an Förder- und Informationsmöglichkeiten im Bildungsbereich geben ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Genauere Informationen und Antragsstellung bei der jeweilig genannten Organisation.

Kursförderungen LAK

Beihilfen für die berufliche Aus- und Fortbildung der Kammerzugehörigen
(individuelle Kursbeihilfen, pauschale Kursbeihilfen für geschlossene Weiterbildungsmaßnahmen, Fachbuchaktion)

Informationen dazu erhalten Sie in der Förderabteilung der LAK Steiermark:

Herr Rainer GRATZ

Tel. 0316/83 25 07-12
Fax 0316/83 25 07-23
r.gratz@lak-stmk.at

Förderungen AMS

Bildungskarenz, Bildungsteilzeit
Wenn Sie mit Ihrem Dienstgeber eine Bildungskarenz oder eine Freistellung gegen Entfall der Bezüge vereinbart haben, können Sie die Zuerkennung des Weiterbildungsgeldes beantragen. Für Reduzierung der Arbeitszeit durch Bildungsmaßnahmen ist Bildungsteilzeit möglich.

Förderung der Lehrausbildung
Diese Förderung können Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) bzw. dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) berechtigt sind, Lehrlinge bzw. TeilnehmerInnen an einer Integrativen Berufsausbildung auszubilden, erhalten.

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Für Qualifizierungsmaßnahmen erhalten Arbeitgeber für bestimmte ArbeitnehmerInnengruppen eine Förderung.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.ams.at.

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Förderungen Bund und Land Steiermark

Bildungsscheck für Lehrlinge und LehrabsolventInnen Land Steiermark
Steirischer Bildungsscheck zur beruflichen Höherqualifizierung für Lehrlinge u. LehrabsolventInnen.

Nähere Informationen bei Abt. 11, Land Steiermark.

Österreichisches Programm für die ländliche Entwicklung - EU
Im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes LE 14-20 werden ebenfalls Fördermaßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung angeboten.

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