In den Aufgabenbereich des Brandschutzwartes fallen gemäß der Technischen Richtlinien vorbeugender Brandschutz (TRVB) im Wesentlichen folgende zwei Tätigkeiten:
Der Brandschutzwart soll den Brandschutzbeauftragten des Betriebes in dessen Aufgaben unterstützen. Wenn es die Alarmorganisation so vorsieht, hilft der Brandschutzwart bei Räumungen und Evakuierungen. Um als Brandschutzwart tätig zu sein, muss gemäß TRVB 117 /18 (O) eine Ausbildung im Umfang von mindestens sechs Stunden nachgewiesen werden. In dieser Schulung erlernen die Teilnehmer welche vorbeugenden Maßnahmen in einem Betrieb gesetzt werden können und wie man sich im Brandfall richtig verhält. Nach erfolgreich abgelegter schriftlicher Prüfung zum Brandschutzwart erhalten die Teilnehmer ein Zeugnis sowie den Brandschutzpass.
Inhalte:
• Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes
• Brandgefahren
• Verhalten im Brandfall
• Grundlagen der Verbrennung
• Löschen in der Theorie
• Praktische Übungen mit Feuerlöschern
• Eigenkontrolle durch den BSW
• Brandgefährliche Tätigkeiten
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