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Wichtige Info:
Alle beruflichen VerwenderInnen von Pflanzenschutzmitteln benötigen für den Bezug und das Ausbringen dieser Mittel lt. Steiermärkischem Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 eine Ausbil-dungsbescheinigung.
Alle Personen, die eine land- und/oder forstwirtschaftliche Berufsausbildung (FacharbeiterIn oder höherwertig) vorweisen können, deren Abschluss aber schon mehr als drei Jahre zurück-liegt und die eine Ausbildungsbescheinigung beantragen wollen, benötigen eine Fortbildung im Ausmaß von mindestens fünf Stunden.
Die nachweisliche Teilnahme an dieser Fachveranstaltung wurde von der Landesregierung mit fünf Stunden als Fort- und Weiterbildung im Sinne des Steiermärkischen Pflanzenschutzmittel-gesetzes, auch für die Verlängerung der Sachkundigkeit, anerkannt. Der Schwerpunkt des Seminars liegt beim Schutz des Waldes!