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Wichtige Info:
Inhalte
Pflanzenschutzmittel, welche für berufliche Verwender zugelassen sind, dürfen nur erworben, verwendet und gelagert werden, wenn eine gültige Ausbildungsbescheinigung vorliegt. Diese ist 6 Jahre gültig und für die Verlängerung sind 5 Fortbildungsstunden nachzuweisen. Wichtige Themen des Fortbildungskurses sind einschlägige Rechtsvorschriften die Pflanzenschutzmittel betreffen und die damit verbundenen Gefahren und Risiken für den Menschen, Nichtzielpflanzen, Nutzinsekten, wild lebende Tiere und Pflanzen, die biologische Vielfalt und die Umwelt allgemein. Im Kurs werden Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken aufgezeigt. Weitere Inhalte sind die Pflanzenschutzmittelkunde (Wirkstoffe, Wirkungsweise, Verteilung in der Pflanze usw.), Strategien und Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes, Methoden der biologischen Schädlingsbekämpfung und Applikationstechnik.
ZIEL: Auffrischung der Fachkenntnis zu Pflanzenschutzmitteln und Nachweis für die 5h Fortbildungsverpflichtung zur Verlängerung der Ausbildungsbescheinigung.
Die Teilnahme an dieser Veranstaltung wird mit 5 h als Fortbildung im Sinne des § 6 Abs. 11 des Stmk. Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 anerkannt.
Einladung PSM Fortbildungskurs 12.6.2025 Steiermarkhof Graz (PDF)
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